kwendasafari

Geschäftsbedingungen

Die Tagesmietpauschale schließt ein:

  1. Fahrzeug mit kompletter Ausstattung
  2. Unbegrenzte Kilometer
  3. Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung
  4. Zwei eingetragene Fahrer
  5. 7 Tage/ 24 Stunden "Roadside Assistance“
  6. Flughafen Abholung und Rücknahme
  7. Alle Steuern
  8. Detaillierte Einweisung in Fahrzeug und Ausrüstung
  9. Beliebig viele Grenzüberschreitungen im südlichen Afrika
  10. Keine Kosten für Endreinigung
  11. Keine Wochenend-oder Feiertagszuschläge
  12. Keine Vertragsgebühren

Zusatzangebote:

  1. Zusätzliche Versicherungsleistungen
  2. Vermietung von Satellitentelefonen oder GPS Equipment
  3. Spezielles Allrad Fahrertraining durch Land Rover Instruktoren (nur bei Ankunft in Johannesburg)
  4. Einkaufsservice: wir haben nach Ihrer Liste bei Ankunft für Sie eingekauft
  5. Beratung zur Routenplanung
  6. Hilfestellung bei Reservierungen en route
  7. Unterstützung bei regionalen Anschlußbuchungen

Mindestdauer und Kosten:

  1. Die zu berechnende Mietdauer beträgt mindestens fünf Tage;
  2. Bei vollausgestatteten Fahrzeugen zählt der Tag der Fahrzeugübernahme und -abgabe jeweils als ’voller Tag’, unabhängig von der Uhrzeit;
  3. Bei Fahrzeugen ohne Ausrüstung rechnen wir auf 24 Stunden Basis ab Übernahme;
  4. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe, sofern nicht vorher vereinbart und zugesagt;
  5. Der Rechnungsbetrag kann mittels Kreditkarte, per Überweisung oder in Bar ausgeglichen werden; Gebühren, die durch den Einsatz einer Kreditkarte oder bei Überweisungen anfallen, sind nicht Bestandteil des Angebotspreises;

Geschäftszeiten:

  1. Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Samstags bis 13:00 Uhr;
  2. Für unsere Kunden ist Kwenda Safari auch außerhalb der Geschäftszeiten über Mobilrufnummern 7 Tage / 24 Stunden erreichbar;
  3. Fahrzeugübernahmen und Rückgabe von Montag bis Samstag zu normalen Geschäftszeit frei, außerhalb dieser Zeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen behalten wir uns vor, eine Sonderpauschale zu berechnen;

Stützpunkte/ Übergabeorte (teilweise aufpreispflichtig):

Südafrika: Johannesburg, Kapstadt, Durban, Upington
Botswana: Kasane, Maun
Namibia: Windhoek
Zimbabwe: Victoria Falls
Zambia: Livingstone, Lusaka
Mocambique: Maputo, Beira, Pemba
Malawi, Tanzania, Kenya: nach Absprache

Reparaturen und mechanischer Ausfall:

  1. Notwendige Reparaturen bis R1.000,00 können selbständig durch den Mieter veranlaßt werden ohne vorherige Genehmigung durch Kwenda Safari; bei höheren Summen ist die Genehmigung vor Aufnahme der Arbeiten einzuholen;
  2. In der Regel sind die Fahrzeuge noch durch die Herstellergarantie abgedeckt; in diesem Fall finden die jeweils geltenden Garantiebedingungen Anwendung;
  3. Bitte beachten Sie, daß Kwenda Safari weder der Hersteller der Fahrzeuge noch der Ausrüstung ist, daß wir aber alles unternehmen, Sie zufrieden zu stellen und bestens auszurüsten;
  4. Bei Fahrzeugausfall durch üblichen Verschleiß und damit verbundener, unangemessener Reparaturzeit wird Kwenda Safari ein Ersatzfahrzeug stellen;

Unfälle und Fahrzeugschäden:

  1. Alle Unfälle sind der nächsten Polizeidienststelle innerhalb von 24 Stunden zu melden;
  2. Falls der Unfallschaden eine Weiterfahrt mit diesem Fahrzeug nicht erlaubt, wird Kwenda Safari ein Ersatzfahrzeug gegen volle Kostenberechnung an den Mieter bereitstellen;
  3. Bei Unfällen außerhalb von Südafrika, Botswana und Namibia ist der Mieter verantwortlich für die Rückführung des beschädigten Fahrzeuges bis zur Firmenniederlassung;
  4. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für verlorene Tage bei Fahrzeugausfall durch Unfallschäden;
  5. Übernimmt der Mieter bei einem Unfall ein Ersatzfahrzeug, so wird ein neuer Mietvertrag einschließlich eines neuen Versicherungsvertrages geschlossen;

Versicherung:

  1. Die Standard-Versicherung deckt 95% vom Fahrzeugwert und ist in allen unseren Tagesraten eingeschlossen; die Standard-Versicherung ist also kein 100% Schutz und die Selbstbeteiligung ergibt sich aus der jeweilig gewählten Fahrzeugkategorie;
  2. Eine Reduzierung oder ein vollständiger Ausschluß der Selbstbeteiligung ist gegen Zahlung einer Sonderprämie möglich;
  3. Die detaillierten Versicherungs- und Vertragsbedingungen sind auf Anfrage erhältlich.

Mitwirkungspflicht:

Fahrzeuge und Ausrüstung werden vor Auslieferung nach strengen Vorgaben überprüft und Safaris bestmöglich vorbereitet. Sollten dennoch einmal Mängel beobachtet werden oder sich während der Reisezeit einstellen, so sind diese unverzüglich der Hauptgeschäftsstelle mitzuteilen. Kwenda Safari wird sich unter Berücksichtigung der Gesamtlage um sofortige Abhilfe bemühen oder anderwärtige Kompensation. Beanstandungen nach Rückgabe des Fahrzeuges oder nach Ende einer Safari werden als unbedeutend angesehen und als unfair zurückgewiesen.

Straßenfreigabe:

Die Allradfahrzeuge von Kwenda Safari sind für alle Asphalt-/ Bitumen- und Staubstraßen, sowie alle bekannten öffentlichen Verbindungswege in Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho, Swaziland, Zimbabwe, Zambia, Mocambique, Malawi, Tanzania und Kenya freigegeben. Eine erweiterte Freigabe für andere Länder der Region Subsahara (wie Angola, Uganda) ist möglich.

Mehrfachmietgeschäft:

Mehrere Anmietungen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes können zur Erlangung günstigerer Mietraten kombiniert werden. Gleiches gilt für die zeitgleiche Anmietung von mehreren Fahrzeugen oder Langzeitanmietungen.

Fahrzeugwechsel:

Falls ein bereits zugesagtes Fahrzeug aus Gründen außerhalb unseres Einflusses nicht verfügbar wird, behält sich Kwenda Safari das Recht vor, es durch ein anderes Fahrzeug der gleichen oder einer besseren Kategorie zu ersetzen; dieser Sachverhalt gilt nicht als Vertragsbruch.

Stornierung:

Im Falle eines Reiserücktritts fallen die folgenden Stornierungskosten an.

Absage 60 Tage und mehr: Erstattung der Reservierungsgebühr abzüglich 20% Bearbeitungskosten
30 bis 60 Tage vor Abreise:
Die Reservierungsgebühr ist nicht mehr erstattungsfähig und verfällt; falls bereits die gesamte Reise vorab bezahlt wurde erfolgt die Rückerstattung des Differenzbetrages
Weniger als 30 Tage: Der Kunde ist zum Ausgleich des gesamten Mietbetrages verpflichtet; eine Erstattung ist nicht möglich

Allgemeines:

Der Mieter ist voll verantwortlich für jeglichen Schaden am Fahrzeug und Dritten und damit verbundenen Folgekosten bei:

  • Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen;
  • Beschädigungen an Fahrzeug oder Ausrüstung durch unsachgemäßes Handeln und Handhabung;
  • Fahren unter Einfluß von Alkohol, beeinträchtigenden Medikamenten oder Drogen;
  • Wassereintritt oder Salzwasserschäden;
  • Zurücklassung des Fahrzeuges ohne Kwenda Safari zeitgerecht in Kenntnis zu setzen;
  • Fahren auf eingeschränkten oder geschlossenen Routen;

Reiseversicherung:

Bitte bedenken Sie: in unseren Angeboten sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen daher den Abschluß eines entsprechenden Sicherheitspaketes, um etwaige Risiken zu minimieren. Hierzu gehören nach persönlicher Einschätzung u.a. eine Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reiserückholversicherung.

Firmensitz und anwendbares Recht:

Firmensitz, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Südafrika. Soweit möglich gilt südafrikanisches Recht.

Schlußbestimmungen:

Unsere Mietraten und Bedingungen können sich kurzfristig und ohne Vorankündigung ändern. Gleiches gilt für alle anderen gegebenen Angaben und Informationen. Angaben zu Inhalt, Länge usw. sind stets nur ungefähre Werte.

 

nach oben
Willkommen über uns Geführte Safaris Land Rover mieten Fahrertraining Anfragen Anschriften Geschäftsbedingungen Kwenda in English