kwendasafari

Geschäftsbedingungen

Die Tagesmietpauschale enthält:

  1. Fahrzeug mit kompletter Camp und Safari Ausstattung
  2. Unbegrenzte Kilometer
  3. Fahrzeugversicherung mit begrenzter Selbstbeteiligung
  4. Zwei eingetragene Fahrer
  5. 7 Tage/ 24 Stunden "Roadside Assistance“
  6. Flughafen Transfer bei Ankunft und vor Abreise
  7. Alle Steuern
  8. Detaillierte Einweisung in Fahrzeug und Ausrüstung
  9. Freigabe für beliebig viele Grenzüberschreitungen im südlichen Afrika
  10. Kosten für die Endreinigung
  11. Wochenend- oder Feiertagszuschläge
  12. Alle Vertragsgebühren

Zusatzangebote:

  1. Zusätzliche Versicherungsleistungen
  2. Vermietung von Iridium und Inmarsat Satellitentelefonen
  3. Garmin GPS Ausrüstung mit speziellen, vorinstallierten Afrika Karten
  4. Allrad Fahrertraining durch geschulte Instruktoren (nur Johannesburg)
  5. Einkaufsservice: wir haben nach Ihrer Liste bei Ankunft für Sie eingekauft
  6. Beratung bei der Routenplanung
  7. Reservierung von Parks, Camps, Unterkünften und Aktivitäten
  8. Unterstützung bei regionalen Anschlußbuchungen

Mindestdauer und Kosten:

  1. Die zu berechnende Mietdauer beträgt mindestens 5 Tage;
  2. Bei vollausgestatteten Fahrzeugen zählt der Tag der Fahrzeugübernahme und -abgabe jeweils als ’voller Tag’, unabhängig von der Uhrzeit;
  3. Bei Fahrzeugen ohne Ausrüstung rechnen wir auf 24 Stunden Basis ab Übernahme;
  4. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe, sofern nicht vorher vereinbart und zugesagt;
  5. Der Rechnungsbetrag kann mittels Kreditkarte, per Überweisung oder in Bar ausgeglichen werden; Gebühren, die durch den Einsatz einer Kreditkarte oder bei Überweisungen anfallen, sind nicht Bestandteil des Angebotspreises;

Geschäftszeiten:

  1. Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Samstags bis 13:00 Uhr;
  2. Für unsere Kunden ist Kwenda Safari auch außerhalb der Geschäftszeiten über Mobilrufnummern 7 Tage / 24 Stunden erreichbar;
  3. Fahrzeugübernahmen und Rückgabe von Montag bis Samstag zu normalen Geschäftszeit frei, außerhalb dieser Zeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen behalten wir uns vor, eine Sonderpauschale zu berechnen;

Stützpunkte/ Depots/ Übergabeorte:

Südafrika: Johannesburg, Kapstadt, Durban, Upington
Botswana: Kasane, Maun
Namibia: Windhoek, Swakopmund
Zimbabwe: Victoria Falls, Harare
Zambia: Livingstone, Lusaka
Mocambique: Maputo, Inhambane, Vilanculos, Beira, Pemba
Malawi: Lilongwe
Tanzania: Dar-es-Salaam, Arusha
Kenya: Nairobi

  • beliebige Kombinationen möglich
  • teilweise aufpreispflichtig

Reparaturen und mechanischer Ausfall:

  1. Notwendige Reparaturen bis R3.000,00 können selbständig durch den Mieter veranlaßt werden ohne vorherige Genehmigung durch Kwenda Safari; bei höheren Summen ist die Genehmigung vor Aufnahme der Arbeiten einzuholen; Aufgrund der Weitläufigkeit der Region und sofern das Fahrzeug fahrbereit ist, ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug zur nächsten Werkstatt zu bringen.
  2. In der Regel sind die Fahrzeuge noch durch die Herstellergarantie abgedeckt; in diesem Fall finden die jeweils geltenden Garantiebedingungen Anwendung;
  3. Im Falle von technischen, bauartbedingten Ausfällen und Mängeln bitten wir zu beachten, daß Kwenda Safari weder Hersteller der Fahrzeuge noch der Ausrüstung ist; wir werden aber alles unternehmen, Sie zufrieden zu stellen und bestens auszurüsten;
  4. Bei Fahrzeugausfall durch üblichen Verschleiß und damit verbundener, unangemessener Reparaturzeit wird Kwenda Safari ein Ersatzfahrzeug stellen; dieses wird für die Länder Südafrika mit Swaziland und Lesotho, Botswana, Namibia, Zimbabwe, südliches Zambia und südliches Mocamique innerhalb von 24 Stunden nach Diagnose zugeführt; für Länder außerhalb dieser Region gilt eine Zeit von 72 Stunden;
  5. Entstandene Umstände, Zeitverlust oder Folgekosten sind ausgeschlossen;
  6. Abschleppen ist für die Länder Südafrika, Botswana, Namibia, Zimbabwe, südliches Mocambique und südliches Zambia abgedeckt; in den Ländern weiter nördlich fällt dies in die Zuständigkeit des Mieters.
  7. Das Beheben von technischen Mängeln und allfällige Reparaturkosten sind in allen freigegebenen Ländern abgedeckt;

Unfälle und Fahrzeugschäden:

  1. Alle Unfälle sind der nächsten Polizeidienststelle innerhalb von 24 Stunden zu melden;
  2. Falls der Unfallschaden eine Weiterfahrt mit diesem Fahrzeug nicht erlaubt, wird Kwenda Safari auf Wunsch und sofern verfügbar ein Ersatzfahrzeug gegen volle Kostenberechnung an den Mieter bereitstellen;
  3. Bei Unfällen ist der Mieter verantwortlich für die Rückführung des beschädigten Fahrzeuges bis zur nächsten Firmenniederlassung;
  4. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für verlorene Tage bei Fahrzeugausfall durch Unfallschäden;
  5. Übernimmt der Mieter bei einem Unfall ein Ersatzfahrzeug, so wird ein neuer Mietvertrag einschließlich eines neuen Versicherungsvertrages geschlossen;

Fahrzeugversicherung:

  1. Der Standardversicherungsschutz des Fahrzeuges als Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ist für alle Fahrzeuge und in allen Tarifen eingeschlossen; die Standard-Versicherung ist also kein 100% Schutz und die Selbstbeteiligung ergibt sich aus der jeweilig gewählten Fahrzeugkategorie;
  2. Der Versicherungsschutz gilt in Südafrika, Botswana, Namibia, Zambia, Zimbabwe, Mocambique, Tanzania, Swaziland, Lesotho und Malawi; für alle anderen Länder in Sub-Sahara Afrika ist eine Sondergenehmigung erforderlich;
  3. Bei Fahrzeugüberschlägen ohne Fremdbeteiligung und bei Unfällen mit Tieren bei Nacht verdoppelt sich die Selbstbeteiligung;
  4. Eine Reduzierung oder der vollständige Ausschluß der Selbstbeteiligung oder bestimmter Risiken ist gegen Zahlung einer Zusatzprämie möglich; hierzu gehören auch Glasbruch, Reifen, Fahrzeugunterboden, sowie Berge-, Abschlepp- und Rückführungskosten;
  5. Die detaillierten Versicherungs- und Vertragsbedingungen sind auf Anfrage erhältlich.

Mitwirkungspflicht:

Fahrzeuge und Ausrüstung werden vor Auslieferung nach strengen Vorgaben überprüft und Safaris bestmöglich vorbereitet. Sollten dennoch einmal Mängel festgestellt werden oder sich während der Reisezeit einstellen, so sind diese vom Mieter unverzüglich der Hauptgeschäftsstelle mitzuteilen. Kwenda Safari wird sich unter Berücksichtigung der Gesamtlage um eine sofortige Abhilfe bemühen oder anderwärtige Kompensation. Beanstandungen nach Rückgabe des Fahrzeuges oder nach Ende einer Safari werden als unbedeutend angesehen und als unfair zurückgewiesen.

Straßenfreigabe:

Die Allradfahrzeuge von Kwenda Safari sind für alle Asphalt-/ Bitumen- und Staubstraßen, sowie alle bekannten, öffentlichen Verbindungswege und Pisten in Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho, Swaziland, Zimbabwe, Zambia, Mocambique, Malawi und Tanzania freigegeben. Eine erweiterte Freigabe für Angola, Kenya und Uganda ist ebenfalls möglich.

Überdies sind die Fahrzeuge ebenfalls für Namibia Desert Touren freigegeben, sofern professionell geleitet, wobei das Risiko jedoch beim Mieter liegt.

Mehrfachmietgeschäft:

Mehrere Anmietungen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes können zur Erlangung günstigerer Mietraten kombiniert werden. Gleiches gilt für die zeitgleiche Anmietung von mehreren Fahrzeugen oder Langzeitanmietungen.

Fahrzeugwechsel:

Falls ein bereits zugesagtes Fahrzeug aus Gründen außerhalb unseres Einflusses nicht verfügbar wird, behält sich Kwenda Safari das Recht vor, es durch ein anderes Fahrzeug der gleichen oder einer höherwertigeren Kategorie zu ersetzen; dieser Sachverhalt gilt nicht als Vertragsbruch.

Stornierung:

Im Falle eines Reiserücktritts fallen die folgenden Stornierungskosten an.

Absage 60 Tage und mehr: Erstattung der Reservierungsgebühr abzüglich 20% Bearbeitungskosten
30 bis 60 Tage vor Abreise:
Die Reservierungsgebühr ist nicht mehr erstattungsfähig und verfällt; falls bereits die gesamte Reise vorab bezahlt wurde erfolgt die Rückerstattung des Differenzbetrages
Weniger als 30 Tage: Der Kunde ist zum Ausgleich des gesamten Mietbetrages verpflichtet; eine Erstattung ist nicht möglich
Covid-19: Besondere Bedingungen werden eingeräumt, sofern offiziell ausgesprochene Verbote eines Landes, eine Reise nicht möglich machen 

Allgemeines:

Der Mieter ist voll verantwortlich für jeglichen Schaden am Fahrzeug und Dritten gegenüber und damit verbundenen Folgekosten bei:

  • Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen;
  • Beschädigungen an Fahrzeug oder Ausrüstung durch unsachgemäßes Handeln oder Handhabung;
  • Fahren unter Einfluß von Alkohol, beeinträchtigenden Medikamenten oder Drogen;
  • Wassereintritt oder Salzwasserschäden;
  • Zurücklassung des Fahrzeuges ohne Kwenda Safari unverzüglich hierzu in Kenntnis zu setzen;
  • Fahren auf eingeschränkten oder geschlossenen Routen;

Reiseversicherung:

Bitte bedenken Sie: in unseren Angeboten sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen daher den Abschluß eines entsprechenden Sicherheitspaketes, um etwaige Risiken zu minimieren. Hierzu gehören nach individueller Einschätzung u.a. eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Rückholversicherung.

Firmensitz und anwendbares Recht:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Südafrika; Firmensitz: POBox 552, Ferndale, 2160 South Africa; es gilt südafrikanisches Recht.

Schlußbestimmungen:

Unsere Mietraten und Bedingungen können sich kurzfristig und ohne Vorankündigung ändern. Gleiches gilt für alle anderen gemachten Angaben und Informationen. Angaben zu Inhalt, Länge usw. sind stets nur ungefähre Werte.

 

nach oben
Willkommen über uns Geführte Safaris 4x4 mieten Fahrertraining Anfragen Anschriften Geschäftsbedingungen Kwenda in English